6) Austritte und Beschlüsse des Vereins

§ 35. Wer aus dem Verein austreten will, hat dem Vorstand ein Austrittsschreiben abzugeben.

§ 36. Wer wegen Krankheit austritt, ist von dieser Pflicht befreit.

§ 37. Beim Austritt aus dem Verein hat jedes Mitglied seine Uniform auf eigene Kosten chemisch reinigen zu lassen. Eventuelle Schäden können auf Rechnung des Austretenden ausgebessert werden.